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BBK 18/2009 S. 887

Haftpflichtversicherung angestellter StB kein Arbeitslohn

Deckt ein Steuerbüro die Haftpflichtrisiken eines angestellten Steuerberaters über die Haftpflichtversicherung des Steuerbüros ab, führt dies nicht zu Arbeitslohn. Dies hat das BMF am dem DStV e. V. bestätigt. [i]Keine Pflicht für angestellte StB Der Grund: Angestellte Steuerberater sind zum Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nicht verpflichtet – anders als angestellte (oder selbständige) Rechtsanwälte oder selbständige Steuerberater . Der Arbeitgeber eines angestellten Steuerberaters kann daher die sich aus dessen Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren über die eigene Haftpflichtversicherung (des Arbeitgebers) abdecken (§ 51 Abs. 3 und Abs. 2 DVStB). Die (Mit-)Versicherung des angestellten Steuerberaters liegt dann im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, so dass kein lohnsteuerpflicht...