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Überlassung einer Tankkarte an Arbeitnehmer als Barlohn
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied über einen Fall, in dem die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Tankkarten erhalten hatten, mit denen sie bei bestimmten Vertrags-Tankstellen monatlich Kraftstoff im Wert von bis zu 44 € tanken konnten. Der Arbeitgeber behandelte die Überlassung der Tankkarten als steuerfreien Sachbezug.
Das Finanzamt und ihm folgend das Finanzgericht sahen in der Überlassung der Tankkarte jedoch in voller Höhe steuerpflichtigen Barlohn. Der Grund: Tankkarten, die weder die Kraftstoffart festlegen (Super-, Normalbenzin oder Diesel) noch die Menge des Kraftstoffes, sondern lediglich den Maximalwert des zu tankenden Kraftstoffes, erfüllen die Funktion einer Kreditkarte und haben daher [i]Tankkarte ohne sachliche Beschränkung hat Bargeld-CharakterBargeld-Charakter. Es komme somit nicht darauf an, ob die Ta...