Arbeitshilfe - Stand: 25.04.2012

Ansparabschreibung - Versehentlich erst nachträglich geltend gemacht - Mustereinspruch

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Ist eine erstmalig im Einspruchsverfahren geltend gemachte Bildung einer Ansparrücklage zu berücksichtigen, wenn geltend gemacht wird, die Bildung sei aus Versehen unterblieben? - Sind in einem solchen Fall an die Konkretisierung der Investitionsabsicht erhöhte Anforderungen zu stellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
KAAAD-27945