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Neues DBA mit Zypern paraphiert
Am wurde das neue DBA mit Zypern im Hinblick auf den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abschließend paraphiert. Das BMF erklärte am hierzu, dass das neue DBA das bislang geltende Abkommen vom ersetzen soll. Es entspricht weitgehend dem Musterabkommen der OECD und anderen neueren deutschen Abkommen. Beim Auskunftsaustausch folgt Zypern nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen. Die neue Auskunftsklausel im DBA ermöglicht es den deutschen und zyprischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Sie entspricht dem Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:
Für die Besteuerung relevante Informationen müssen den Finanzbehörden zugänglich sein und können ausgetauscht werden; S. 828
diese Informationen müssen der anderen Finanzbehörde auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Sachverhalt aufzuklären ist und die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und dies von der anfragenden Finanzbehörde dargelegt wird.
Keine Voraussetzung ist, dass ein Anfangsverdacht auf eine...