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Doppelbesteuerung | Freistellung des Gewinns aus der Veräußerung einer Immobilie nach dem DBA Spanien
▶ Urteil: Im Gegensatz zu Einkünften aus der Vermietung eines in Spanien belegenen Ferienappartements sind Gewinne aus dessen Veräußerung, soweit sie nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfallen, nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA Spanien in der Bundesrepublik von der Besteuerung ausgenommen (EFG 2009 S. 1222).
▶ Hinweis: Die Klin., eine GmbH, hatte im Jahr 1998 ein Ferienappartement auf Mallorca erworben. Das Appartement wurde von Deutschland aus verwaltet und vermietet; die Vermietung erfolgte an Gesellschafter der Klin. und an Dritte. In 2002 erzielte die Klin. – wie in den Vorjahren – einen Verlust aus der Vermietung. Im Dezember 2002 veräußerte sie das Appartement einschließlich der darin befindlichen Einrichtungsgegenstände mit Gewinn. Das FG stellte klar: Die Vermietungsverluste sind in Deutschland einkommensmindernd zu berü...BStBl I 2008 S. 810