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BMF 30.07.2009 IV A 3 - S 0062/08/10007-06, NWB 37/2009 S. 2869

Abgabenordnung | Aktuelle Änderungen des Anwendungserlasses zur AO

Mit wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung erneut aktualisiert. Von besonderer Praxisrelevanz sind insbesondere folgende Neuregelungen. Durchbrechung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO): Nr. 4.8 AEAO zu § 30 stellt klar, dass die Vollstreckungsbehörde zur Durchsetzung der Steueransprüche gegen den Vollstreckungsschuldner in folgenden Fällen die steuerlichen Verhältnisse eines Beteiligten nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO offenbaren darf: (1) im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage (§ 262 AO); (2) wenn der Drittschuldner Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung mit der Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO geltend macht; (3) wenn die Vollstreckungsbehörde zivilgerichtlich gegen den nicht zahlungswilligen Drittschuldner vorgeht. In Nr. 8.13 AEAO zu § 30 wird geregelt, dass die Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren bekannt gewordene Erkenntnisse über...