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Poolabschreibung im IFRS- und HGB-Abschluss?
Zur Übernahme der EStG-Normen in die IFRS- und die handelsrechtliche Bilanzierung
Für Wirtschaftsgüter mit AK/HK zwischen 150 € und 1.000 € ist nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten zu bilden, der pauschal über fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung). Bei Abgang eines Wirtschaftsguts ist der Sammelposten nicht zu vermindern. Nach Ansicht des HFA des IDW steht der Bildung eines Sammelpostens auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich nichts entgegen, was auch für den IFRS-Abschluss gelten könnte.
Pro Dr. Andreas Haaker
Im Einklang mit der Auffassung des HFA dürfte eine analoge Anwendung der steuerlichen Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter (150 € < AK/HK ≤ 1.000 €) genauso wie die sofortige Abschreibung von GWG (AK/HK ≤ 150 €) handelsrechtlich zulässig bzw. vertretbar sein. Diese typisierten Grenzen sind zwar im Steuerrecht willkürlich gesetzt, ihre Beachtung durch den Bilanzierenden ist indes nicht mit Willkür behaftet. Die damit verbundene Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes erscheint jedoch nur unter den vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer angeführten Bedingungen vertretbar (vgl. IDW-FN 2007, S. 506):
Der Sammelposten muss insgesamt von untergeordneter Bedeutung sein,
bei Wesentlichkeit ...