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Anpassung des equity-Buchwerts bei Übergang der Untergesellschaft von HGB nach IFRS
Stichworte: equity-Methode, konzerneinheitliche Methoden, Fehlerkorrektur, Revision von Schätzungen, Methodenänderung
I. Sachverhalt
Die X-AG ist an der aU-GmbH seit deren Gründung mit 25 % beteiligt und konsolidiert die Beteiligung at equity.
Bis einschließlich Periode 10 hat die aU ihren eigenen Konzernabschluss nach HGB erstellt. Die equity-Bewertung der Anteile im IFRS-Abschluss der X-AG erfolgte auf Basis dieser HGB-Abschlüsse, da die aU auch gegen Kostenübernahmezusage nicht bereit oder in der Lage war, nur für Zwecke der Obergesellschaft einen IFRS-Abschluss zu erstellen und nach ihrem glaubhaften Bekunden auch keine wesentlichen Abweichungen zwischen IFRS und HGB erwartete.
Die aU stellt auf IFRS um. Ab der Berichtsperiode 11 und daher mit Eröffnungsbilanzdatum erstellt die aU nunmehr einen IFRS-Konzernabschluss auf.
Im Vergleich zu den bisherigen HGB-Werten ergeben sich (jeweils bezogen auf den 25 % Anteil der X-AG) folgende Unterschiede:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
EK nach IFRS (25 %) | 110 | 120 |
EK nach HGB (25 %) | 120 | 128 |
Differenz | -10 | -8 |
Jahr 10 | ||
Ergebnis IFRS (25 %) | 10 | |
Ergebnis HGB (25 %) | 8 | |
2 |
Dem anteiligen handelsrechtlichen Eigenkapital der aU bzw. ihrem anteiligen handelsrechtlichen Ergebnis entsprechen im Konzernabschluss der X-AG die equity-Buchwerte per bzw. sowie...