Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2010
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2010 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BStBl I S. 475).”
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage Vordruckmuster:
Anlage Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung
BMF v. - IV C 5 -
S 2533/09/10001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2009 I Seite 897
StBW 2009 S. 8 Nr. 19
QAAAD-27742