Zu den Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 EStG - Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung
als Betriebseinnahmen
Leitsatz
Liegen nach den tatsächlichen Verhältnissen des Landwirts die Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
wegen der in § 13a Abs. 1 EStG genannten Ausschließungsgründe von Anfang an nicht vor, ist die Durchschnittssatzgewinnermittlung
von Beginn an nicht zulässig, ohne dass es einer besonderen Mitteilung des Finanzamtes bedarf.
Ein Betriebsinhaber kann bei einem grundsätzlich neutralen Vorgang wie z.B. dem Abschluss eines Versicherungsvertrages wählen,
ob er diesen als zum betrieblichen oder zum privaten Bereich gehörend behandeln will. Behandelt er einen solchen Vorgang als
betrieblich, so schafft allein schon diese Entscheidung für alle daraus resultierenden Wertzuflüsse einen Zusammenhang mit
dem Betrieb. Ist nach einer wertenden Gesamtbetrachtung der Behandlung der Versicherungsbeiträge eine Gruppenunfallversicherung
dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet worden, sind die Erträge hieraus betriebliche.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1734 Nr. 21 PAAAD-27618
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