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BFH 12.05.2009 V R 65/06, BBK 17/2009 S. 828

Versagung der Umsatzsteuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung trotz Beleg- und Buchnachweises nur bei begründeten Zweifeln

Nach den BFH-Urteilen vom und hängt die Umsatzsteuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung grundsätzlich allein von dem Beleg- und Buchnachweis ab. Das FA darf über die in §§ 8 ff. UStDV geforderten Angaben hinaus keine weiteren Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis stellen. Anderenfalls wäre es dem Unternehmer nicht möglich, seine steuerlichen Verpflichtungen im Voraus zu kennen .

So gehört nach dem die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden nicht zu den von § 17a Abs. 1 und 2 UStDV geforderten Voraussetzungen für einen Belegnachweis. Des Weiteren ist ein CMR-Frachtbrief auch dann ein Versendungsbeleg im Sinne von § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 UStDV, wenn er keine Empfängerbestätigung über den Empfang der Ware am Bestimmu...