Praxishandbuch der GmbH
2. Aufl. 2009
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1. Teil: Gesellschaftsrecht der GmbH
1. Abschnitt: Einführung
A. Wesen der Gesellschaften
1 Arbeiten mehrere Personen zusammen, können sie mehr bewirken als der Einzelne; effektiver wird die Zusammenarbeit, wenn sie auf einem organisierten Zusammenschluss beruht und zugleich mit der Arbeitsteilung verbunden wird. Diese Erkenntnis verwirklicht sich auch im Wirtschaftsleben: Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft betrieben werden, für die die Rechtsordnung unterschiedliche Rechtsformen anbietet. Die Gesellschaft im weitesten Sinne hat zwei Wesensmerkmale: Der rechtsgeschäftliche Zusammenschluss mehrerer Personen (Ausnahmen bilden die AG und die GmbH, die beide auch als Einmanngesellschaften gegründet werden können) und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (unterschiedlichster Art – bei der BGB-Gesellschaft ist es grundsätzlich jeder beliebige Zweck, bei den Handelsgesellschaften ist es der Betrieb eines Handelsgewerbes und bei der GmbH jeder gesetzlich zulässige Zweck).
2–30 (Einstweilen frei)
B. Die verschiedenen Gesellschaftsformen
I. Personen- und Kapitalgesellschaften
31 Die vorhandenen Gesellschaftsformen lassen sich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschafte...