Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 9 vom Seite 9

Haftung eines leitenden Bankangestellten bei Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

BFH hält Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids bei nicht individuell feststellbarer Haupttat für ernstlich zweifelhaft

Alois Nacke

Der vom BFH entschiedene Fall dürfte für die Praxis von besonderer Bedeutung sein. Letztlich geht es darum, ob eine Haftung des Teilnehmers an einer Steuerhinterziehung nach § 71 AO auch dann rechtmäßig ist, wenn nur aufgrund von Wahrscheinlichkeitsaussagen vom Vorliegen einer Haupttat (Steuerhinterziehung) ausgegangen werden kann. Somit geht es um die Frage, wie weitreichend die Ermittlungen des Finanzamts gehen müssen, um eine Haftung des Teilnehmers einer Steuerhinterziehung zu bejahen. Die besprochene Entscheidung betrifft das Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids. Der BFH hat insoweit ernstliche Zweifel, ob eine Haftung des Gehilfen angenommen werden kann.

Wertpapiertransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter

Der Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein großes deutsches Kreditinstitut war an Gesellschaften im Ausland beteiligt. Der unmittelbar dem Vorstand verantwortliche Leiter der Wertpapieradministration war für den tausendfachen Transfer von am Schalter eingelieferten effektiven Wertpapieren von Kunden an die Gesellschaften im Ausland zuständig. Dabei wurde die Identität der Kunden nicht nachvollzi...