NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 271 Beteiligungen, Verbundene Unternehmen
Ausgewählte Literatur
Kropff, „Verbundene Unternehmen„ im Aktiengesetz und im BiRiLiG, DB 1986 S. 364 ff.
Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG – zugleich eine kritische Analyse des § 271 Abs. 2 HGB, DStR 1987 S. 347 ff.
Lüders/Meyer-Kessel, Der Begriff der Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB, DB 1991 S. 1585 ff.
Schulze-Osterloh, Ausweis und Bewertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss des Gesellschafters, FS Kropff 1997, S. 695 ff.
Berger/Kolb, Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften nach IDW ERS HFA 18 unter Berücksichtigung der wesentlichen Unterscheide zu IFRS, StuB 2006 S. 289 ff.
I. Überblick
1§ 271 HGB definiert die Begriffe „Beteiligung„ und „verbundenes Unternehmen„ und unterscheidet damit
einfache Beziehungen zu anderen Unternehmen
von Beteiligungs- und Verbundverhältnissen.
2Die Bedeutung dieser Unterscheidung ist vielfältig:
Im Bilanzgliederungsschema nach → § 266 sind Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen, aber auch Ausleihungen an Beteiligungs- und verbundene Unternehmen jeweils gesondert auszuweisen. Entsprechendes gilt im Umlaufvermögen für Forderungen und auf der Passivseite für Verbindlichkeiten. Der Sonderausweis von ...