NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
I. Der Tatbestand
1. Die kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
1Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn von ihr emittierte Eigenkapitaltitel (Aktien) oder Schuldtitel (Anleihen) an einem organisierten Markt zugelassen sind oder die Zulassung beantragt wurde.
2Für Aktien umfasst der organisierte Markt den regulierten Markt mit den Segmenten
prime standard (DAX, MDAX, SDAX und TecDAX) sowie
general standard.
3Nicht zum organisierten Markt gehören hingegen die Segmente
entry standard
open market (Freiverkehr).
4 § 264d HGB definiert nur den Begriff der kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, betrifft somit nur die Tatbestandsseite. Die Rechtsfolgen werden in anderen Vorschriften geregelt (→ Rz. 7 ff.)
2. Das kapitalmarktorientierte Personenunternehmen
5 § 264d HGB definiert den Begriff der kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft und spricht daher Personenunternehmen, die über Schuldtitel einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, nicht unmittelbar an. Nach § 5 Abs. 2a PublG müssen allerdings „Unternehmen i. S. des § 264d HGB unabhängig von ihrer Rechtsform„ den Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen. Dieser Gesetzesverweis ist logisch misslungen, da eben nach Überschrift und Inhalt nur kapitalorientierte Kapitalgesellschaften betrifft, mithin ein „Unternehmen i. S. des