NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 289 Inhalt des Lageberichts
Sechster Titel: Lagebericht
Ausgewählte Literatur
Dietsche/Fink, Die Qualität der Lageberichterstattung in Deutschland, KoR 2008 S. 250
Quick/Reus, Zur Qualität der Prognoseberichterstattung der DAX-30-Gesellschaften, KoR 2009 S. 18
Ruhwedel/Sellhorn/Lerchenmüller, Prognoseberichterstattung in Aufschwung und Krise – Eine empirische Untersuchung der DAX-Unternehmen, DB 2009 S. 1305
I. Grundlagen
1. Anwendungsbereich, freiwillige Erstellung
1Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts erfasst insbesondere
mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ( § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB),
mittelgroße und große Kap. & Co.-Gesellschaften ( § 264a Abs. 1 HGB),
mittelgroße und große Genossenschaften (§ 336 Abs. 1 und 2 HGB) sowie
bestimmte dem PublG unterliegende Unternehmen.
Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen haben gem. § 290 Abs. 1 Satz 2 HGB (→ § 290 Rz. 1) zusätzlich einen Konzernlagebericht zu erstellen, der inhaltlich nach § 315 HGB weitgehend den Vorgaben des § 289 HGB entspricht und deshalb gem. § 315 Abs. 3 HGB regelmäßig in zusammengefasster Form erstellt wird (→ § 315 Rz. 3). Die gleiche Verpflichtung betrifft Mutterunternehmen, die ihren Konzernabschluss gem. der IAS-VO nach den IFRS-Regeln erstellen müssen. Da die IFRS e...