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BFH 24.06.2009 X R 57/06, NWB 36/2009 S. 2786

Einkommensteuer | Beschränkter Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

Nach dem werden die europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers durch den beschränkten Sonderausgabenabzug auch dann nicht verletzt, wenn ein anderer Mitgliedstaat die entsprechenden Altersrenten aufgrund des ihm durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen Besteuerungsrechts vollständig der Besteuerung unterwirft.

Anmerkung:

Es ist schon eine erstaunliche Duplizität von Entscheidungen zu Zukunftssicherungsleistungen mit Auslandsbezug. Beide Urteile setzen sich eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu den europäischen Grundfreiheiten auseinander. Während sich der VI. Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob Zukunftssicherungsleistungen für einen ausländischen Arbeitnehmer auch dann steuerbefreit sind, we...