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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 198/06 EFG 2009 S. 1878 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 S. 1 SGB V § 124 Abs. 2SGB V § 92AO § 233a

Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vitalogisten als heilberufliche Tätigkeit

Leitsatz

1. Leistungen eines Vitalogisten sind mangels berufsrechtlicher Regelung, mangels Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die Sozialversicherungen, bzw. mangels Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen keine von der Umsatzsteuer befreiten Heilbehandlungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG.

2. Die Erhebung von Zinsen nach § 233a AO ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1453 Nr. 23
EFG 2009 S. 1878 Nr. 22
UStB 2010 S. 9 Nr. 1
ZAAAD-27217

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