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Track 12 | Steuerklassenwechsel: Elterngeld darf steueroptimiert werden
Das BSG hat entschieden, dass der Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten auch dann nicht missbräuchlich ist, wenn das Motiv für den Wechsel das Ziel eines höheren Elterngelds ist. Das Urteil nehmen wir zum Anlass, Sie über eine aktuelle Kurzinformation der OFD Münster zur steuerlichen Behandlung des Elterngeldes zu informieren.
Das Elterngeld darf steueroptimiert werden! – Dieser Richterspruch hat es selbst auf die Titelseiten der Tageszeitungen geschafft. Das Bundessozialgericht hatte in zwei Fällen entschieden: Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse einer verheirateten Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft ist bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Die zuständigen Behörden sahen das bislang anders. Der Wechsel wurde ignoriert, wenn kein sachlicher Grund nachgewiesen werden konnte.
Nach der Geburt des Kindes kann die Lohnsteuerklasse wieder auf den alten Stand zurückgesetzt werden. Eines geht aber leider nicht: Eine rückwirkende Änderung zugunsten der Ehepartner bleibt auch nach der neuen Rechtsprechung ausgeschlossen. Weisen Sie betroffene Mandanten daher rechtzeitig auf die Gestaltung hin.
Da wir gerade beim Elterngeld sind...