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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 10 | Zusatzversorgung: Umlagezahlungen an Versorgungseinrichtung sind Arbeitslohn

Der BFH hat entschieden, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL verschaffen, im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen. Zudem hat der BFH dazu Stellung genommen, welche einkommensteuerrechtlichen Folgen beim Arbeitnehmer das Ausscheiden seines Arbeitgebers aus der VBL hat.

Sind Umlagezahlungen der öffentlichen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer an die Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes als Arbeitslohn anzusehen? Unterliegen die Beiträge der Arbeitgeber der Lohnsteuer? In mehr als tausend Klageverfahren wurde bundesweit um diese Frage gestritten. Das Niedersächsische Finanzgericht war in einer viel beachteten Entscheidung in einem Pilotverfahren zu dem Ergebnis gekommen: Nein, es liegt mangels Bereicherung des Arbeitnehmers kein Arbeitslohn vor. Die Zukunftssicherungsleistungen sind für den Arbeitnehmer wertlos. Das hat der BFH im Revisionsverfahren jetzt anders gesehen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Umlagezahlungen des Arbeitgebers an eine Zusa...