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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 04 | Bilanzierung: Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Rahmen der EStÄR 2008 wurde das Mindestpensionsalter, das bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen ist, neu geregelt. Nach einem aktuellen BMF-Schreiben ist es nicht zu beanstanden, wenn das geänderte Mindestpensionsalter erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt wird, das nach dem endet.

Pensionsrückstellungen lautet unser nächstes Thema. Im Rahmen der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 gab es ja hier eine wichtige Änderung. Das Mindestpensionsalter, das zu berücksichtigen ist bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, wurde angehoben. Die geänderte Richtlinie gilt grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und damit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.

Nach einem aktuellen BMF-Schreiben ist es nicht zu beanstanden, wenn das geänderte Mindestpensionsalter erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt wird, das nach dem endet. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalender...