BFH - XI R 48/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m,
RL
77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 2 Buchst b,
UStG 1993
§ 15a Abs 1 S 1
Rechtsfrage
1. Erbringt ein gemeinnütziger Golfclub mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung seiner Golfanlage an Nichtmitglieder gegen Zahlung sog. Greenfee-Gebühren als auch mit der Nutzungsüberlassung bzw. der dauerhaften Zurverfügungstellung der Golfanlage an seine Mitglieder umsatzsteuerbare sonstige Leistungen, die aufgrund von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-Richtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind?
2. Liegt eine Einrichtung ohne Gewinnstreben i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-Richtlinie vor, wenn die Tätigkeit der Einrichtung nicht darauf gerichtet ist, für deren Mitglieder Gewinn zu erzielen?
- Ist dabei der Zweck der Einrichtung maßgebend oder das tatsächliche Ergebnis ihrer Tätigkeit?
3. Wird der eigentliche Kernbereich derjenigen Dienstleistungen, die im engen Zusammenhang mit dem Sport und der Körperertüchtigung stehen und die gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-Richtlinie von der Umsatzsteuer dann befreit sind, wenn sie von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigungen ausüben, vom Steuerbefreiungsausschlusstatbestand des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie erfasst?
4. Tritt der Verein durch die Zurverfügungstellung der Golfanlage auch an Nichtmitglieder insoweit in unmittelbaren Wettbewerb mit der Tätigkeit von der Mehrwertsteuer unterliegenden anderweitigen gewerblichen Unternehmen ein?
5. Liegt eine Änderung der Verhältnisse i.S. des 15a Abs. 1 Satz 1 UStG auch vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung deswegen ändert, weil sich der Steuerpflichtige, anders als im vorangegangenen Besteuerungszeitraum, auf eine Steuerbefreiung nach der 6. EG-Richtlinie beruft?
Gemeinnützigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Golfclub; Sport; Steuerbefreiung; Verein; Wettbewerb
Fundstelle(n):
OAAAD-27183