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BFH  - III R 49/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a

Rechtsfrage

Berechnung des Grenzbetrages bei nach Ausbildungsende ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit und parallel besuchtem Abendgymnasium: Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? - Sind demnach immer alle Einkünfte und Bezüge in die Berechnung des maßgeblichen Grenzbetrages einzubeziehen, wenn die Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird?

Berufsausbildung; Grenzbetrag; Kindergeld; Vollzeiterwerbstätigkeit

Fundstelle(n):
RAAAD-27156

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