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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei Ausbau eines Dachgeschosses
(1) Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn die Ausbauflächen eigenständig genutzt werden. (2) Erfolgt die Verwendung der Dachgeschossflächen demgegenüber nur im Zusammenhang mit den Altflächen, kommt es für die Vorsteueraufteilung aus den Ausbaukosten auf die hinsichtlich des gesamten Gebäudes bestehende Verwendung (Verwendungsabsicht) an (Bezug: § 15 Abs. 4 UStG 1993).
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass bei der Vorsteueraufteilung bei Gebäuden zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und laufenden Erhaltungsaufwendungen zu differenzieren ist. Dabei ist es regelmäßig sachgerecht, die Vorsteuern bei Anschaffungs-/Herstellungskosten nach den zukünftigen Verhältnissen des gesamten Gebäude...