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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Rückzahlung von Arbeitslohn nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem Versorgungswerk
(1) Fällt ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei Eintritt des Versicherungsfalls von einem Anspruch auf Versorgungsrente auf einen niedrigeren Anspruch auf Versicherungsrente zurück, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn. (2) Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung unter Anrechnung von Versicherungsleistungen der VBL, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Die Reduzierung einer Anwartschaft führt weder zu negativen Einnahmen noch zu Werbungskosten des Arbeitnehmers. Es erfolgt nämlich ...