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IWB 16/2009 S. 1423

Großbritannien | neue Steueramnestieregelungen veröffentlicht

Die britische Steuerverwaltung HMRC hat die Regelungen zu einer erneuten Offenlegung, die sog. „New Disclosure Opportunity” (NDO), für Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen veröffentlicht. Die NDO gilt für den Zeitraum vom 1.9.2009 bis zum 12.3.2010. Steuerpflichtige, die die NDO in Anspruch nehmen, unterliegen mit dem bisher nicht erklärten Vermögen einer Strafsteuer von 10 %. Steuerpflichtige, die die NDO nicht nutzen, müssen bei einer späteren Aufdeckung durch den HMRC mit einer Strafsteuer von 30 % sowie einem Steuerstrafverfahren rechnen. Für Steuerpflichtige, die bereits an der ersten Steueramnestie in 2007 hätten teilnehmen sollen, beträgt die Strafsteuer 20 %.