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Einkommensteuer | „Spielerleihe” nicht steuerpflichtig
Der entschieden, dass Zahlungen, die ein inländischer Fußballverein an einen ausländischen Verein im Rahmen einer Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte „Spielerleihe” leistet, in Deutschland nicht steuerpflichtig sind und deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Nach § 49 EStG können im Ausland ansässige Personen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein, wenn und soweit sie im Inland bestimmte Einkünfte erzielen. Die Besteuerung erfolgt hierbei häufig durch einen abgeltenden sog. Steuerabzug. Dazu wird der (inländische) Vergütungsschuldner verpflichtet, bei der Zahlung zu Lasten des (ausländischen) Vergütungsgläubigers einen Pauschalsteuersatz einzubehalten, beim inländischen Finanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Kommt e...