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Doppelbesteuerung | eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine vom Ausbilder bezahlte Wahlstation in den USA
▶ Urteil: (1) Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA USA 1989). (2) Die steuerfreie Tätigkeitsvergütung ist nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen.
▶ Hinweis: Der Kl. war als Rechtsreferendar für drei Monate zur Ausbildung an ein amerikanisches Büro einer international tätigen RA-Sozietät abgeordnet. Er erhielt ein Anerkennungshonorar für seine dortige Tätigkeit von umgerechnet 5.127 €, die er in den USA versteuerte. Das FA teilte...