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Wirtschaftskrise: Finanzämter sollen Kulanz zeigen
Das BMF bittet seine Länderkollegen in einem Brief, gegenüber krisengeschüttelten Betrieben kulanter zu entscheiden (vgl. PM des . Die Finanzämter sollen demnach ihren Ermessenspielraum möglichst weitgehend zugunsten der Unternehmen ausschöpfen. Sie sind zwar nicht unmittelbar an diesen Brief gebunden; jedoch entspricht es der Praxis, dass sie BMF-Stellungnahmen berücksichtigen.
Praxistipp ▶ Bei einem Antrag auf eine Ermessensentscheidung sollte auf den Brief Bezug genommen werden, insbesondere bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides, Stundung und Vollstreckungsaufschub (z. B. Ratenzahlung), Anpassung von Vorauszahlungen und Erlass von Steuern gem. §§ 163, 227 AO bei Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans (vgl. BStBl I 2002 S. 132