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BFH 10.06.2009 I R 10/09, NWB 35/2009 S. 2715

Körperschaftsteuer | Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Nach dem wird die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nur dann gem. § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i. S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden.