Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 3830/8 - St 341

Erbschaftsteuer;
Haftung der Banken nach § 20 Abs. 6 ErbStG bei Erwerb aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Bezug:

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Der (Anlage) entschieden, dass ein inländisches Kreditinstitut bei Erwerben des Erben bis zur Höhe des ausgezahlten Betrags für die Erbschaftsteuer auf den gesamten dem Erben angefallenen Erwerb von Todes wegen einschließlich eines Erwerbs aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall haftet, wenn ein Erbe nicht im Inland wohnt.

Diese Maßstäbe gelten auch für Erwerber, die nicht Erben sind, sondern Vermögen ausschließlich aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall erworben haben. Das für die Haftung in diesen Fällen erforderliche Verschulden ist aber nur anzunehmen, wenn das Kreditinstitut dem Berechtigten das Vermögen nach Veröffentlichung des BFH-Urteils am zur Verfügung stellt.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3830/8 - St 341

Fundstelle(n):
UVR 2009 S. 330 Nr. 11
RAAAD-27010