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Sollversteuerung nach UStG - Antrag auf Wechsel zur Istversteuerung
Nach § 20 Abs. 1 UStG ist für die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten ein nicht an Fristen gebundener, formloser Antrag notwendig, aufgrund dessen das Finanzamt die Ist-Besteuerung durch formlosen Verwaltungsakt gestatten kann. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UStG ist die Umsatzgrenze von maximal Euro 500.000 ab dem dauerhaft festgeschrieben. Zur Vermeidung von Rückfragen ist es ratsam, dem Antrag eine Kopie der Umsatzsteuererklärung und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres beizufügen. Zu beachten ist auch, dass wenn der Unternehmer ohne Genehmigung die Ist-Besteuerung nutzt, er einen nachträglichen Antrag stellen kann. Entscheidend für eine rückwirkend nachträgliche Genehmigung durch das Finanzamt ist jedoch, dass die Festsetzungen noch nicht bestandskräftig ist.