Bildung einer Ansparabschreibung für Softwareprogramme
Leitsatz
Im Hinblick auf die Abgrenzung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern ist bei Software zwischen Standard- und
Individualprogrammen zu unterscheiden. Fixe Standardprogramme sind materielle bewegliche Wirtschaftsgüter. Entscheidend ist
allein, dass es sich bei dieser Art von Software um eine vorgefertigte Software handelt, die standardmäßig für eine Vielzahl
von Nutzern gedacht ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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