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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 219/07

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen den Einspruchsbescheid

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage.

  2. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage erfordert es, die Voraussetzungen für das besondere Feststellungsinteresse bis zum Ende der mündlichen Verhandlung vor dem FG substantiiert darzulegen.

  3. Die drohende Schätzung für Folgejahre wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen begründet kein Feststellungsinteresse.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1277 Nr. 20
GAAAD-26811

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