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Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2010
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2636Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird neben dem Abzug der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung (s. dazu Myßen/Wolter NWB 30/2009 S. 2313, 2329 f.) auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren wesentlich verbessert.
Gegenüber der geltenden Rechtslage ergeben sich bei der Vorsorgepauschale zum – § 39b Abs. 2 Satz 5 und § 39b Abs. 4 EStG n. F. – folgende wesentliche Änderungen:
[i]Vorsorgepauchale noch im LSt-AbzugsverfahrenBerücksichtigung der Vorsorgepauschale nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Keine sog. „Günstigerprüfung” mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.
[i]Untergliederung in TeilbeträgeZu berücksichtigende Vorsorgepauschale ist untergliedert in die Teilbeträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung; Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge ist jeweils gesondert zu prüfen und separat zu berechnen; Summe aller Teilbeträge ergibt die zu berücksichtigende Vorsorgepauschale.
[i]Vorsorgepauschale in allen SteuerklassenAnsatz der Vorsorgepauschale grds. in allen Steuerklassen, d. h. auch in den Steuerklassen V und VI; Ausnahme bei privat versicherten Arbeitnehmern in der Steuerklasse VI keine Berücksichtigung des Teil...