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BFH 16.07.2009 VIII B 64/09, NWB 34/2009 S. 2631

Abgabenordnung | Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung

Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist.

Anmerkung:

Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids anzuordnen ist eigentlich selten ganz falsch. Die Aussetzung der Vollziehung im Entscheidungsfall anzuordnen ist allemal gerechtfertigt. Bei der Begründung seiner Entscheidung scheint der BFH allerdings dem ...