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Einkommensteuer | Bei Betriebseröffnung strengere Anforderungen für die Ansparrücklage
Mit Urteil v. 9. 6. 2009 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Ansparrücklage berücksichtigt werden kann. Das Finanzgericht führte u. a. aus, das Finanzamt habe die begehrte weitere Ansparrücklage zu Recht nicht berücksichtigt. Handele es sich um eine Neugründung eines Betriebs und beziehe sich die Bildung der Ansparrücklage auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen, setze eine – zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam „ins Blaue hinein„ gebildete – Ansparrücklage voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden seien. Im Streitfall (im Jahr 2005) sei die Eröffnung des Betriebs des Klägers noch ni...