Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 949. Kapitel: Sonstige Vermögensgegenstände
9.1 Wesentliches zur Bilanzposition
9.1.1 Positionsinhalt
[i]Definition der BilanzpositionDie Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände„ ist als Sammelposten zur Erfassung aller, nicht an anderer Stelle auszuweisenden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu verstehen.
Unter diesem Posten sind z. B. auszuweisen:
Genossenschaftsanteile ohne Anlagecharakter,
gewährte Darlehen,
Gehalts- und Spesenvorschüsse an Mitarbeiter,
Kostenvorschüsse,
Kautionen,
Steuererstattungsansprüche,
Schadensersatzansprüche,
Ansprüche auf Zulagen und Zuschüsse
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen,
debitorische Kreditoren,
Stückzinsen, die bis zum Abschlussstichtag aufgelaufen sind,
gezahlte Prämien im Rahmen von Optionsgeschäften und Caps, Floors, Calls, Puts, und
Rückgriffsforderungen aus Leistungen im Rahmen von Bürgschaftsübernahmen und Treuhandverhältnissen.
Beachte: Vermögensgegenstände werden vorrangig unter einem im gesetzlichen Gliederungsschema aufgeführten Posten ausgewiesen, wenn dessen Inhalt dem zu beurteilenden Vermögensgegenstand besser gerecht wird.
Ist der Anspruch am Abschlussstichtag dem Grunde und der Höhe nach vertragsrechtlich gesichert, so ist er stets zu aktivieren.
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