Wirtschaftliches Eigentum und Investitionszulagenberechtigung bei Erwerb eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes
Kumulierungsverbot bei Investitionszulage und anderen Steuervergünstigungen
Leitsatz
1. Der Erwerber eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn der Kaufvertrag das
Datum der Beurkundung als Besitzübergang bestimmt und eine Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen
wird. Davon erfasst sind auch einzelne Eigentumswohnungen, die der Veräußerer bereits vor Veräußerung des Gesamtobjekts an
Dritte veräußert hatte, die jedoch von der zugunsten des Erwerbers des Gesamtobjekts eingetragenen Auflassungsvormerkung erfasst
sind.
2. Die Investitionszulagenberechtigung des Bauträgers für vor dem begonnene Sanierungsarbeiten an einem Gebäude
ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Erwerber einzelner Eigentumswohnungen Sonderabschreibungen nach § 7i EStG in Anspruch
genommen haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1669 Nr. 20 ZAAAD-26420
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