Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in den Niederlanden
Leitsatz
1) Der Kindergeldanspruch einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anspruchsberechtigten, die in den Niederlanden
erwerbstätig ist und die in den Niederlanden aufgrund des Alters ihres Kindes von über 18 Jahren keinen Anspruch auf Kindergeld
(mehr) hat, ist weder durch § 65 EStG noch durch gemeinschaftsrechtliche Regelungen ausgeschlossen.
2) Findet im Rahmen der Zuordnung nach Art. 13 VO (EWG) 1408/71 als Recht des Beschäftigungsmitgliedstaats niederländisches
Recht Anwendung und steht der Anspruchsberechtigten in den Niederlanden ein Anspruch auf Familienleistungen zu, wird der damit
kumulierende Anspruch auf Kindergeld in Deutschland im Anwendungsbereich von Art. 10 VO (EWG) 574/72 nicht ausgeschlossen.
Vielmehr ruht der deutsche Kindergeldanspruch in Höhe des Anspruchs auf niederländische Familienleistungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 88 Nr. 2 EFG 2009 S. 1658 Nr. 20 SAAAD-26418
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