Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 34 vom Seite 2650

Bilanzierung bei Betrieben gewerblicher Art

Bilanzierungsverpflichtung aufgrund außersteuerlicher Normen

Dr. Martin Strahl

Mehr und mehr sehen sich Körperschaften des öffentlichen Rechts aus außersteuerrechtlichen Gründen zur Buchführung und Bilanzierung nach kaufmännischen Grundsätzen verpflichtet. Dies gilt etwa für Kommunen und staatliche Hochschulen. Fraglich ist, ob sich aus § 140 AO oder aber aus dem Umkehrschluss aus § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ergibt, dass in solchen Fällen zwingend auch die Ergebnisse für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Körperschaft des öffentlichen Rechts im Wege der Bilanzierung zu ermitteln sind. Dies hätte gravierende Auswirkungen im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung sowie auf die Kapitalertragsteuer, welcher der Gewinn eines bilanzierenden BgA unterliegt, soweit er nicht einer Rücklage zugeführt werden kann. Der definitiv wirkenden Kapitalertragsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterfällt auch die verdeckte Gewinnausschüttung aus einem bilanzierenden BgA. Die Verpflichtung zur Bilanzierung aufgrund außersteuerrechtlicher Normen oder aber der freiwillige Übergang zum kaufmännischen Jahresabschluss aufgrund eines außersteuerrechtlichen Regelungswerks muss mitnichten zwingend dazu führen, dass auch in steuerrechtlicher Hinsicht für die einz...