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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung bei Wechsel des Organträgers
(1) Wechselt der Organträger infolge einer Veräußerung der Anteile an der Organgesellschaft zeitlich nach dem Bezug einer Leistung durch die Organgesellschaft, aber noch vor Erhalt der Rechnung, steht das Recht zum Vorsteuerabzug aus diesem Leistungsbezug nicht dem neuen Organträger zu. (2) Die Berechtigung des Organträgers zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Organgesellschaft richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, nicht der Rechnungserteilung (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2, Art. 10 Abs. 2 Satz 1, Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht mit dem Bezug der Leistung, und die Erteilung der Rechnung mit gesondertem Ausweis der...