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Umsatzsteuer | Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG zum haben die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass bei einem Krankenhaus, dessen Leistungen bis zum unter den Voraussetzungen von § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO umsatzsteuerfrei erbracht wurden, weil mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfielen, bei denen für die Krankenhausleistungen kein höheres Entgelt als nach der Bundespflegesatzverordnung berechnet wurde, die ab dem erbrachten Leistungen aus Billigkeitsgründen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG n. F. umsatzsteuerfrei erbracht werden können. Voraussetzung ist, dass eine Zulassung des Krankenhauses nach § 108 SGB V nur deshalb nicht möglich ist, weil für das Krankenhaus im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kein...