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Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung von Umsätzen aus einer Schulcafeteria durch einen Verein
Die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein sind weder nach dem UStG noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei. (Bezug: § 4 Nr. 23 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-Richtlinie).
Praxishinweise: Im Streitfall betrieb der Kläger, ein eingetragener Förderverein von Eltern, eine Cafeteria, die die Schüler und Lehrer eines Gymnasiums mit Speisen und Getränken versorgte. Der BFH verneinte eine Steuerfreiheit der Umsätze des Klägers, da die Befreiungstatbestände des § 4 Nr. 23 und Nr. 26 UStG nicht einschlägig sind. Auch könne sich der Kläger nicht unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht berufen, da er keine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. eine Einrichtung mit „vergleichbarer Zielrichtung” sei.