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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorliegen von Arbeitslohn bei Umlagezahlungen des Arbeitgebers an ein Versorgungswerk
(1) Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn. (2) Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser letztlich erhält. (3) Als Arbeitslohn anzusehende Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL sind weder nach § 3 Nr. 62 EStG noch nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei (Bezug: § 3 Nr. 62, § 3 Nr. 63, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Mit den Umlagezahlungen (Beitragszahlungen) des Arbeitgebers wird dem Arbeitnehmer – unabhängig von späteren Versicherungslei...