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Bindung für fünf Jahre mit Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten unwirksam
Arbeitgeber können von ihren Beschäftigten die Erstattung von Fortbildungskosten verlangen. Die Klauseln im Arbeitsvertrag, mit denen der Arbeitgeber die Rückzahlung für den Fall verlangt, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, unterliegt aber der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB). Die Rückzahlung muss unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls angemessen sein. Eine Klausel, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für eine Fortbildung zu erstatten hat, wenn der Arbeitnehmer nach dem erfolgreichen Abschluss nicht noch mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleibt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. Das Gericht sprach den Arbeitnehmer von jeder Zahlungsverpflichtung frei. Im Streitfall hielt das Gericht ein...