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Lohnrückstand als Zeichen der drohenden Insolvenz des Arbeitgebers?
Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise überfälligen Lohn zahlt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt diese Kenntnis allein noch nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers. Hat der Arbeitnehmer keinen Einblick in die Liquiditäts- oder Zahlungslage des Unternehmens, trifft ihn trotz der ihm bekannten Krise insoweit auch keine Erkundigungspflicht. Der Insolvenzverwalter hatte daher im Streitfall keinen insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch ( NWB SAAAD-14057).
Praxishinweise: Der Arbeitnehmer darf weder positiv Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers haben, wenn er den Lohn erhält, noch Umstände kennen, die zwingend a...