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IWB Nr. 15 vom Seite 723

Blick ins Ausland

von Dipl.-Fw. (FH)/StB Ronny Langer, Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

Die Entwicklung des Umsatzsteuerrechts geht in den einzelnen Mitgliedstaaten unaufhörlich weiter. Dabei zeigt sich wieder einmal, wie weit die Positionen teilweise auseinanderliegen. Während die Slowakei wie andere Beitrittsländer Osteuropas immer noch daran arbeitet, in den alten Mitgliedstaaten bewährte Prozesse einzuführen, sind die Niederlande hingegen wieder einmal Vorreiter in der Vereinfachung etablierter Prozesse.

I. Niederlande

Die Niederlande werden ein weiteres Mal ihrem Ruf als Land mit liberalen Regelungen gerecht. Der niederländische Fiskus hat am eine neue Verwaltungsanweisung zu den Rechnungsanforderungen veröffentlicht. Die Rechnungspflichtangaben bleiben zwar unverändert, den Steuerpflichtigen wird allerdings freigestellt, in welcher Art Rechnungen auf elektronischem Weg übermittelt werden. Damit ist es künftig nicht mehr erforderlich, die Rechnungen im EDI-Verfahren oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur zu übermitteln. Es ist auch nicht mehr erforderlich, im Voraus die Genehmigung des Fiskus für eine bestimmte Form der Übertragung einzuholen oder die Zustimmung des Kunden zu dokumentieren. Zu beachten ist aller...