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Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei Gewinnanteilen aus doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften
Fehlende Abstimmung von § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG
In der praktischen Anwendung der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien für Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften herrscht das Verständnis vor, dass die Gewinnanteile aus inländischen Beteiligungen stets nach § 9 Nr. 2a GewStG und aus ausländischen Beteiligungen stets nach § 9 Nr. 7 GewStG zu kürzen sind. Zudem wird davon ausgegangen, dass ein nahtloser Übergang zwischen beiden Vorschriften mit der Konsequenz existiert, dass immer entweder die eine oder die andere Kürzung möglich ist. Diese Auffassung trifft allerdings bei genauerer Betrachtung nicht zu. Problematisch sind vor allem Fälle von doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften, die nach Gründung im Ausland unter Beibehaltung ihres (Satzungs-)Sitzes ihren tatsächlichen Verwaltungssitz im zivilrechtlichen Sinn und damit zugleich den Ort der Geschäftsleitung im steuerrechtlichen Sinn in das Inland verlegen. Beispielhaft kann auf eine nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Ltd. oder eine niederländische B. V. verwiesen werden, deren Geschäftsleitung sich im Inland befindet. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Probleme, die sich aus dem (fehlenden) Zusammenspiel der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien e...