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IWB 15/2009 S. 1419

Doppelbesteuerung | Kündigung des DBA mit der Türkei

Deutschland hat am das DBA mit der Türkei vom gekündigt. Das Abkommen soll nicht mehr angewendet werden auf die Steuern für die Steuerjahre, die am oder nach dem beginnen. Auf eine Kündigung bereits zum wurde verzichtet, um im Interesse der deutschen Unternehmen genügend Zeit für Verhandlungen über ein neues Abkommen zu haben. Die Bundesregierung ist bereit, in konstruktive Verhandlungen zu einem neuen, modernen und ausgewogenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit der Türkei einzutreten.